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Was genau ist eine rechtliche Betreuung und für wen wird diese bestellt?

Eine gesetzliche Betreuung wird nach § 1896 Abs. 1 BGB immer dann eingesetzt, wenn ein volljähriger infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegen selbstständig zu besorgen.

Was ist die Aufgabe eines gesetzlichen Betreuers.

Die Aufgabenkreise des gesetzlichen Betreuers sind im BGB nicht definiert. Dies bedeutet, dass sie individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betroffenen zugeschnitten werden können. Im Idealfall kann der Betroffene diese mit dem Gericht abstimmen.

Sollte der Betroffene hierzu jedoch nicht mehr in der Lage sein, so wird das Gericht diese nach der aktuellen Lebenssituation des Betroffenen bestimmen.

Die gängigsten Aufgabenkreise sind:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitssorge
  • Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Mietangelegenheiten
Sollte der Aufgabenkreis nicht ausreichend sein, so kann diese jederzeit erweitert werden. Genauso können die Aufgabenkreise auch eingeschränkt werden, sollt eine Unterstützung in einzelnen Bereichen nicht mehr erforderlich sein.
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Sollten Sie bei einer Person in Ihrem näheren Umfeld – oder auch bei sich selbst – feststellen, dass eine Hilfebedürftigkeit besteht, zögern Sie nicht, sich beraten zu lassen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Initiierung einer gesetzlichen Betreuung, durch Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht, behilflich.